Werkvertrag
Mit uns wird Ihre Logistik planbar. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Bereich der Logistikplanung und unseren weitreichendem Einblick in die Branche mit allen ihren Schnittstellen und Optimierungsmöglichkeiten, sind wir nicht nur als Dienstleister jederzeit für Sie im Einsatz, sondern stehen Ihnen auch als kompetenter Berater zur Seite.
Wir halten unser Versprechen und verpflichten uns nach Werkvertrag §631 BGB dazu. Die Vergütung erfolgt ausschließlich leistungsbezogen, zum Beispiel pro Stück, Pick oder Pauschal. Das bedeutet für Sie, Sie zahlen nur die Leistung, die auch erbracht wurde.
Dazu kommt, dass wir für selbst verursachte Schäden haften und auch höhere Schadensummen durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abdecken können.
Um eine höchstmögliche Qualität zu gewährleisten, stellen wir Ihnen einen persönlichen Projektleiter zur Verfügung. So reduzieren wir Schnittstellen, übernehmen Managementaufgaben und sichern effizient die gemeinsamen Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen.
Logistik Werkvertrag
Vorteile Logistik Werkvertrag:
Ein Logistik Dienstleistungsvertrag / Werkvertrag bietet ein hohes Maß an Flexibilität und Kosteneffizienz.
Durch den Einsatz eines Logistik Dienstleisters kann ein Unternehmen seine…
Zu unserem
Werkvertrag
Leistungsportfolio
gehören:
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Container Be- und Entladung
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Konfektionierung
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Etikettierung
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Preisauszeichnung
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Displaybau
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Displaybestückung
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Kommissionierung
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Sleeven
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Verpacken
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Werkvertrag §631 BGB
Ein Ansprechpartner für alle Fälle
Unsere Werkverträge nach §631 BGB
Für unsere Kunden verpflichten wir uns durch den Werkvertrag zur Herstellung des versprochenen Werkes (§631 BGB). Zusätzlich übernehmen wir die Verantwortung für durch uns verursachte Schäden.